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   BGH, 28.04.2011 - V ZB 140/10   

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https://dejure.org/2011,12350
BGH, 28.04.2011 - V ZB 140/10 (https://dejure.org/2011,12350)
BGH, Entscheidung vom 28.04.2011 - V ZB 140/10 (https://dejure.org/2011,12350)
BGH, Entscheidung vom 28. April 2011 - V ZB 140/10 (https://dejure.org/2011,12350)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines wirksamen Haftantrags ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen; Überprüfung des Vorliegens eines wirksamen Haftantrags von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 417 Abs. 1
    Überprüfung des Vorliegens eines wirksamen Haftantrags von Amts wegen in jeder Lage des Verfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zurückschiebehaftsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.03.2010 - V ZB 194/09

    Ausländerrecht: Zuständige Ausländerbehörde für den Antrag auf Anordnung der

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 140/10
    Das Vorliegen eines wirksamen Haftantrags ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (Senat, Beschluss vom 18. März 2010 - V ZB 194/09, FGPrax 2010, 156 Rn. 11).

    a) Zwar lässt sich aus § 62 Abs. 4 AufenthG in bestimmten Fällen eine Befugnis der für den Aufgriffsort zuständigen Ausländerbehörde ableiten, den Antrag auf Anordnung der Sicherungshaft zu stellen (dazu näher Senat, Beschluss vom 18. März 2010 - V ZB 194/09, aaO, Rn. 21 ff.).

    Denn die für die Beantragung von Sicherungshaft örtlich zuständige Behörde wird nur dann durch die Polizeigesetze der Länder bestimmt, wenn für die Durchführung ausländerrechtlicher Maßnahmen landesrechtlich nichts anderes angeordnet worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 18. März 2010 - V ZB 194/09, aaO, Rn. 17; Beschluss vom 8. April 2010 - V ZB 51/10, Rn. 9, juris).

    Schließlich kann offen bleiben, ob die Städteregion Aachen wegen der Zuweisungsentscheidung aus dem Jahr 1994 und der damit verbundenen Aufenthaltsbeschränkung nach § 56 Abs. 3 Satz 1 AsylVfG (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 18. März 2010 - V ZB 194/09, FGPrax 2010, 156 Rn. 13; GK- AufenthG/Gutmann, aaO, Rn. 9.1) weiterhin örtlich zuständig war und ob die Beteiligte zu 2 für diese im Wege der Amtshilfe einen Haftantrag hätte stellen können (gegen eine solche Möglichkeit wohl OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. November 1998 - 20 W 442/98, juris, Rn. 27; offen gelassen von OLG Karlsruhe, FGPrax 2008, 228, 229).

  • BGH, 29.04.2010 - V ZB 218/09

    Abschiebungshaftverfahren: Haftanordnung ohne vollständigen Antrag der

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 140/10
    Die auch nach der Zurückschiebung des Betroffenen zulässige Rechtsbeschwerde (vgl. Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210 Rn. 9; Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 13/10, Rn. 7, juris) ist begründet.

    Dass sie im Beschwerdeverfahren in Amtshilfe für die Städteregion Aachen aufgetreten ist, führt im Hinblick darauf, dass der Mangel eines Haftantrags nicht nachträglich geheilt werden kann (vgl. Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210 Rn. 19), zu keiner anderen Beurteilung.

  • BGH, 17.06.2010 - V ZB 13/10

    Rechtsbeschwerde gegen den Vollzug einer Abschiebungshaft; Anordnung einer Haft

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 140/10
    Die auch nach der Zurückschiebung des Betroffenen zulässige Rechtsbeschwerde (vgl. Senat, Beschluss vom 29. April 2010 - V ZB 218/09, FGPrax 2010, 210 Rn. 9; Beschluss vom 17. Juni 2010 - V ZB 13/10, Rn. 7, juris) ist begründet.
  • BVerfG, 18.12.2008 - 2 BvR 1438/07

    Verletzung von Art 2 Abs 2 S 2 GG iVm Art 104 Abs 1 S 1 GG durch Missachtung der

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 140/10
    Denn nach Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG darf die in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gewährleistete Freiheit der Person nur aufgrund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden (BVerfG, NVwZ-RR 2009, 304 Rn. 10 f. [zu § 3 u. § 11 FrEntzG]).
  • BGH, 08.04.2010 - V ZB 51/10

    Widerspruch eines Asylantrages als Asylfolgeantrag zu einer Haftanordnung;

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 140/10
    Denn die für die Beantragung von Sicherungshaft örtlich zuständige Behörde wird nur dann durch die Polizeigesetze der Länder bestimmt, wenn für die Durchführung ausländerrechtlicher Maßnahmen landesrechtlich nichts anderes angeordnet worden ist (vgl. Senat, Beschluss vom 18. März 2010 - V ZB 194/09, aaO, Rn. 17; Beschluss vom 8. April 2010 - V ZB 51/10, Rn. 9, juris).
  • OLG Karlsruhe, 15.05.2008 - 14 Wx 10/08

    Ausländerrecht: Antragsbefugnis der örtlich unzuständigen Ausländerbehörde für

    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 140/10
    Schließlich kann offen bleiben, ob die Städteregion Aachen wegen der Zuweisungsentscheidung aus dem Jahr 1994 und der damit verbundenen Aufenthaltsbeschränkung nach § 56 Abs. 3 Satz 1 AsylVfG (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 18. März 2010 - V ZB 194/09, FGPrax 2010, 156 Rn. 13; GK- AufenthG/Gutmann, aaO, Rn. 9.1) weiterhin örtlich zuständig war und ob die Beteiligte zu 2 für diese im Wege der Amtshilfe einen Haftantrag hätte stellen können (gegen eine solche Möglichkeit wohl OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. November 1998 - 20 W 442/98, juris, Rn. 27; offen gelassen von OLG Karlsruhe, FGPrax 2008, 228, 229).
  • OLG Frankfurt, 13.11.1998 - 20 W 442/98
    Auszug aus BGH, 28.04.2011 - V ZB 140/10
    Schließlich kann offen bleiben, ob die Städteregion Aachen wegen der Zuweisungsentscheidung aus dem Jahr 1994 und der damit verbundenen Aufenthaltsbeschränkung nach § 56 Abs. 3 Satz 1 AsylVfG (vgl. hierzu Senat, Beschluss vom 18. März 2010 - V ZB 194/09, FGPrax 2010, 156 Rn. 13; GK- AufenthG/Gutmann, aaO, Rn. 9.1) weiterhin örtlich zuständig war und ob die Beteiligte zu 2 für diese im Wege der Amtshilfe einen Haftantrag hätte stellen können (gegen eine solche Möglichkeit wohl OLG Frankfurt, Beschluss vom 13. November 1998 - 20 W 442/98, juris, Rn. 27; offen gelassen von OLG Karlsruhe, FGPrax 2008, 228, 229).
  • BGH, 08.02.2022 - 3 ZB 4/21

    Polizeilicher Unterbringungsgewahrsam in Nordrhein-Westfalen gegen einen

    Denn nach Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG darf die in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG gewährleistete Freiheit der Person nur aufgrund eines förmlichen Gesetzes und nur unter Beachtung der darin vorgeschriebenen Formen beschränkt werden (BGH, Beschluss vom 28. April 2011 - V ZB 140/10, juris Rn. 7 mwN).
  • BGH, 05.12.2023 - XIII ZB 32/21

    Anordnung der Haft gemäß § 417 Abs. 1 FamFG auf Antrag der zuständigen

    Das Vorliegen eines zulässigen Antrags ist in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen (BGH, Beschlüsse vom 18. März 2010 - V ZB 194/09, FGPrax 2010, 156 Rn. 11; vom 22. Juli 2010 - V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511 Rn. 7; vom 28. April 2011 - V ZB 140/10, juris Rn. 7).
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